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Workshop (18.12.2003)
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Hinweis    
     
Diese Seite dient zur Beantwortung von Fragen, die sich in Laufe der Datenerhebung für die Kontextindikatoren des Programms ´Soziale Stadt NRW’ ergeben. Mit der Erhebung wurde Anfang Juli 2004 begonnen.


   
     

Jugendhilfe

Nachfragen aus Jugendämtern zeigen, dass die eindeutige Zuordnung der Personen in ambulanten Hilfen zur Erziehung bzw. Fremdunterbringung auf Grund der vorgegebenen Definition Schwierigkeiten bereitet.
Für die räumliche Zuordnung schlagen wir daher vor, die Elternteile mit Sorgerecht bzw. jene, an die sich die Zuständigkeit knüpft, als Anhaltspunkt zu wählen.
Wohnen die Personen mit Sorgerecht in unterschiedlichen Stadtteilen, so könnte die 'intensivere Bezugsperson’ zur Orientierung dienen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Wohnsitz der Person an die die 'Rückführoption’ gebunden ist, als Kriterium zu wählen.

Sollten
a) die Eltern / Erziehungsberechtigten nicht in der Stadt wohnen, wohl aber die Pflegefamilien oder
b) die Eltern / Erziehungsberechtigten verstorben sein,
so sollte auf eine Erfassung verzichtet werden.